Die Herbert Pelz Immobilien (H.P.I.) übernimmt in Wien und Niederösterreich jederzeit die Verwaltung von Zinshäusern oder von einzelnen Objekten (z.B. Einfamilienhäusern, Gewerbe- und Freizeitimmobilien).
Im Falle einer Bestellung zum Immobilienverwalter übernimmt die H.P.I. grundsätzlich alle Tätigkeiten, die zu einer ordentlichen Verwaltung einer Liegenschaft (Immobilie) notwendig und zweckmäßig sind, einschließlich der Vertretung des Auftraggebers bei Gerichten und sonstigen Behörden, soweit kein Anwaltszwang besteht und es sich um Angelegenheiten handelt, die in den Rahmen der ordentlichen Verwaltung einer Liegenschaft fallen. Die Übernahme von Aufgaben, die über die ordentliche Verwaltung hinausgehen, kann nur mit schriftlicher Sondervereinbarung erfolgen.
Grundlage für das Verwaltungshonorar und die sonstigen Ansprüche (z.B. bei Kündigung der Vollmacht) sind die jeweils in den Richtlinien der Bundesinnung der Immobilien- und Vermögenstreuhänder enthaltenen Bestimmungen.
Wohnungsverwaltung nimmt dem Wohnungseigentümer die mit dem Besitz einer Immobilie verbundenen Aufgaben und Pflichten ab.
Unser Ziel ist es, dem vermietenden Wohnungseigentümer durch bestmögliche Vermietung, verbunden mit rechtzeitigen Betriebskosten- und Indexanpassungen, durch Kostenreduktion bzw. durch Inanspruchnahme gesetzlich vorgesehener Steuervorteile einen optimalen Ertrag zu sichern.
Unser Service Wir liefern für jede Wohnung/TOP eine komplette Jahresabrechnung, die, neben einer zusammenfassenden Übersicht, aus Einnahmen-/Ausgabenrechnung (inklusive Abrechnung mit Mieter(n) und mit der Hausverwaltung), aus der MRG-konformen Abrechnung der Betriebskosten gem. § 21 MRG für die Mieter sowie den Beiblättern zur Einkommensteuer und Umsatzsteuer umfasst. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, steuerrelevante Daten mittels FINANZOnline zu übermitteln.
Damit erhält der Wohnungseigentümer einen klaren Überblick über sein Eigentum und kann, entsprechend den auf diese Weise transparent gewordenen Ergebnissen, Entscheidungen zur weiteren Vorgangsweise treffen. Stichtag für die Vorlage der Jahresabrechnung ist der 15. August des Folgejahres (rechtzeitige Übergabe der relevanten Unterlagen vorausgesetzt).
Wohnungsverwaltung kann in zwei unterschiedlichen Varianten in Anspruch genommen werden:
Grosses Leistungspaket Komplettes Management für eine Eigentumswohnung (oder andere Immobilie) mit kompletter Organisation von Instandhaltung, Vermietung und Vertretung gegenüber Behörden, Mietern, Eigentümern und Hausverwaltung; Verantwortung für Zahlungsverkehr, Mietinkasso und Vorsorgerücklagenbildung
Preis: € 25,00 monatliches Pauschal- und Aufwandshonorar
Kleines Leistungspaket Aufgaben einschränkt auf einzelne Bereiche, die bei Vollmachtserteilung im Detail geregelt werden (spätere Adaptierungen und Änderungen möglich). Die Gesamtverantwortung und Kontrolle bleiben beim Wohnungseigentümer.
Preis: € 10,00 monatliches Pauschal- und Aufwandshonorar
Alle Preise exklusive 20 % Umsatzsteuer!
Spesen für Gebühren, Abgaben, Kopier- und Portokosten u. dgl. werden extra verrechnet!